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Wir über uns
Die
Kanzlei wurde Anfang 1928 in Hildesheim durch den 1990 verstorbenen
Senior
Dr. jur. Wilhelm Giesecke gegründet.
Als alteingesessene Hildesheimer Anwaltskanzlei vertreten wir Privatleute
und Unternehmen. Unsere anwaltliche Präsenz ist gekennzeichnet
durch umfassende Beratungsmöglichkeiten in den Bereichen Zivil-,
Straf- und öffentlichem Recht.
In der heutigen Zeit ist es nicht mehr möglich, in allen Rechtsgebieten
ständig auf dem neuesten Stand zu sein und diese bis in die
feinsten Verästelungen zu beherrschen. Diese Erkenntnis führte
zu einer Aufgabenteilung zum Wohle unserer Mandanten. Wie beim Hausarzt
werden Sie an den Spezialisten innerhalb unserer Kanzlei überwiesen.
Fachanwaltschaften sind für diese Arbeitsweise aus unserer
Sicht zwingende Grundlage. Wir bieten sie im Arbeitsrecht, Erbrecht,
Familienrecht, Strafrecht und Sozialrecht.
Unsere Kompetenz sichern wir durch laufende Fortbildung zu. Wir
erarbeiten kostengünstige und auch außergerichtliche
Lösungen, scheuen uns aber nicht, die berechtigten Interessen
unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen unter den Prinzipien
der Vertraulichkeit, der Unabhängigkeit und des Verbotes der
Vertretung widerstreitender Interessen.
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